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Berufskraftfahrer-Weiterbildung Grundqualifikation | |||||
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Bildungsinhalte |
Wer
einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE nach dem 9.09.2008
erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche
Personenbeförderung. Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE nach dem 9.09.2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung. Die Grundqualifikation gilt 5 Jahre ab dem 10.09.2008 bei den D-Klassen und ab dem 10.09.2009 bei den C-Klassen. Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils 5 Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden. |
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| Bildungsabschluss | Teilnahmebescheinigung | |
| Zulassungsvoraussetzungen |
Berufskraftfahrer, mindestens 15 Teilnehmer |
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| Bildungsträger |
ASK - Arbeitsgemeinschaft Stufenausbildung (Bau) Falderbaumstraße 18 34123 Kassel |
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| Veranstaltungsort | siehe Bildungsträger | |
| Termin | 16. - 20.01.2012 | |
| Unterrichtsform |
Vollzeit 5 Tage 8 Std./Tag |
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Gebühren / Kosten |
Lehrgangsgebühren : 495,00 € | |